aws Zuschuss KMU-E.Commerce
© Mark König

KMU.E-Commerce richtet sich an KMU, die Projekte im Bereich E-Commerce umsetzen. Die zentrale Zielsetzung des Programms ist die Verstärkung und Professionalisierung der digitalen Vertriebs- und Vermarktungsmaßnahmen von KMU. Das umfasst die Einführung und den Ausbau von Online-Shops, die Nutzung von Vertriebs- und Dienstleistungsplattformen, die Einrichtung von E-Commerce Geschäftsprozessen bis hin zur Einrichtung bzw. Verwendung von am Markt verfügbaren E-Commerce Gütezeichen. 

Der Zuschuss kann ab sofort beantragt werden.

Wer wird gefördert?

Alle Branchen, ausgenommen:

  • Land- und Forstwirtschaft (=Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert (z.B. Software- und App-Anwendung, Vermittlungsplattformen, Fintechs), im Zentrum stehen somit reine digitale Leistungserbringungen des Anbieters gegenüber den Kunden
  • Gemeinnützige Vereine
  • über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Was wird in welcher Höhe gefördert?

Art der Finanzierung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Finanzierung
Die Förderung beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten (max. Zuschuss:  30.000 Euro). Die förderbaren Kosten dürfen einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro nicht unterschreiten und einen Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigen.

Förderbare Kosten
Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von E-Commerce-Projekten durch Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten, [Cloud-]Softwarelizenzen, Dienstleistungsgesamtpakete, M-Commerce Optimierung), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten:

  • Aufbau von professioneller Internetpräsenz zur Vermarktung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Buchungsplattformen
  • Einführung und Ausbau von Online-Shops sowie Nutzung von Auktions- Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, Social Media Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • Einrichtung und Optimierung von Onlineshops im Hinblick auf M-Commerce und deren Nutzerfreundlichkeit
  • Unterstützung bei E-Commerce Geschäftsprozessen (Warenbereitstellung, Logistik, Zahlungsverfahren, CRM)
  • IT-Security, Schutz vor Cyberattacken bei E-Commerce-Lösungen
  • Einrichtung bzw. Verwendung von am Markt verfügbaren E-Commerce Gütezeichen

Förderungsfähig sind Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen) sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten, ([Cloud-]) Softwarelizenzen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen. Kosten für die beschriebenen (Cloud-) Softwarelizenzen können maximal für 12 Monate gefördert werden und die Bezahlung dieser Kosten für diesen Zeitraum muss bei der Abrechnung nachgewiesen werden.

Damit ergibt sich eine Abgrenzung zum Digitalisierungsprogramm KMU.Digital 2.1, welches auch E-Commerce-Projekte unterstützen kann, bei dem aber die Projektuntergrenze bei  5.000 Euro und die Projektobergrenze bei  20.000 Euro mit einem maximalen Zuschuss von  5.000 Euro liegt und eine ausbezahlte Beratungsförderung verpflichtend voraussetzt.

 

Auszahlung
Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird als Einmalbetrag nach Abschluss des Projektes ausbezahlt.

Dauer der Genehmigung
1-7 Tage

Was wird nicht gefördert?

Ausgeschlossen von einer Förderung sind:

  • Projekte, deren förderbare Gesamtkosten den Betrag von EUR 100.000 übersteigen bzw. EUR 2.000 (jeweils exklusive USt) unterschreiten
  • Kosten, die bereits im Modul Umsetzung im Rahmen von KMU.DIGITAL gefördert wurden
  • Kosten bzw. Rechnungen, die vor Antragstellung angefallen sind oder gelegt wurden (sollte die beihilfenrechtliche Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung herangezogen werden müssen (siehe Punkt 2.2.), so dürfen noch keine Bestellungen, Lieferungen oder Leistungen oder (An-) Zahlungen erfolgt sein).
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem E-Commerce-Projekt gem. Pkt. 3 stehen
  • Ersatzinvestitionen ohne technische Weiterentwicklungen (z.B. Austausch von PCs, Tablets oder Smartphones, Standard-Upgrades)
  • Investitionen mit Investitionsstandort außerhalb Österreichs
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
  • Projekte, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist
  • Fahrzeuge
  • Finanzanlagen
  • Finanzierungskosten
  • aktivierte Eigenleistungen
  • Kosten, die aus einem Unternehmenskauf/einer Unternehmensübernahme resultieren (z.B. Firmenwert, Übernahme/Ankauf bereits bestehender Investitionen – „Übernahmekosten“)
  • laufende Betriebskosten (z.B. Personalkosten). Hiervon sind Lizenzgebühren ausgenommen, die neu angeschaffte und eingesetzte Softwareprodukte betreffen.
  • Kosten, die im Zusammenhang mit exportbezogenen Tätigkeiten stehen
  • Kosten, die bereits durch andere Förderungsprogramme mit Zuschuss unterstützt wurden oder werden (z.B. Projektkosten im Rahmen von „go-International“, KMU-Digital Modul Beratung oder Umsetzung etc.), wenn dadurch eine Förderquote von über 100% erreicht werden würde.
  • Beratungskosten
  • Kosten die aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 150 (exklusive Umsatzsteuer) resultieren (Ausnahme: monatliche laufende Ausgaben für Leistungen externer Anbieter für die Förderlaufzeit von max. 12 Monaten)
  • Umsatzsteuer: Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig vom Förderungsnehmer zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält.
aws KMU E-Commerce
kann laufend beantragt werden

Hier geht es direkt zur Antragstellung.


Kontakt
Martin Eigner, MA
Garantien und Prämien für KMU
+43 1501 75-273
m.eigner@aws.at

Weitere Informationen unter www.aws.at