Maßnahmenpaket
Steirischer Architekturexport | Förderungen
Im Rahmen von „Architekturexport“ werden Wettbewerbsteilnahmen im Ausland durch die SFG gefördert:
WETTBEWERBSFÖRDERUNG:
Die Förderungen betreffen Wettbewerbe, die im Ausland stattfinden oder ausgelobt werden. Wird ein Architekturbüro zu einem Wettbewerb geladen oder erreicht es die zweite Stufe eines öffentlichen Wettbewerbs, kann um eine Förderung angesucht werden.
Interessante ausländische Wettbewerbe, die den Vergabekriterien der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten entsprechen, können auch mittels Call an die Büros kommuniziert werden, die im Network der Creative Industries Styria registriert sind. Die Entscheidung, ob und welcher Wettbewerb als Call kommuniziert wird, erfolgt in Zusammenarbeit mit der Creative Industries Styria durch die Steuerungsgruppe (Haus der Architektur, Zentralvereinigung der Architekten – Sektion Steiermark, Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten, TU Graz).
Über die Weitergabe des Ansuchens an die Steirische Wirtschaftsförderung SFG entscheidet jeweils eine dreiköpfige, wechselnde Jury. Die maximale Förderhöhe beträgt 50% der anfallenden Kosten bzw. 4.000 EUR pro Teilnehmer und Projekt. Die definitive Zuerkennung der Förderung erfolgt durch die Steirische Wirtschaftsförderung SFG.
Formular zur Wettbewerbsförderung >
Haftungsausschluss
Die Creative Industries Styria hat in allen Förderprozessen gegenüber der Förderstelle Steirische Wirtschaftsförderung SFG lediglich beratende Funktion. Das Entstehen eines Vertragsverhältnisses zwischen den Antragstellern und der CIS ist ausgeschlossen, es kann daher auch kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung liegt nur bei der fördernden Stelle (SFG).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Creative Industries Styria
T: +43 316 890 598
office(at)cis.at
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