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Call for Products
Gastgeschenk der City of Design Graz
Einreichen per Mail oder Post: 5. März 2012
Entscheidung über die Auftragsvergabe: 23. März 2012
Seit März 2011 ist Graz UNESCO City of Design. Die Stadt Graz stellt sich dieser neuen Identität und möchte diese auch mit neuen Gastgeschenken glaubhaft nach außen tragen. Das Haus Graz *) sucht gemeinsam mit der Creative Industries Styria intelligente und authentische Produkte und Produktideen, die mit Witz und Charme den Spirit der Stadt Graz widerspiegeln und sich als Gastgeschenk eignen.
Kategorien
Die drei Geschenk-Kategorien Premium, Medium und Small sind für Gäste der Stadt Graz gedacht und haben unterschiedliche Wertigkeiten.
Kategorie I: Das Premium Gastgeschenk repräsentiert die höchste Kategorie und punktet durch Exklusivität. Das Produkt wird in einer Auflage von 650 Stück und mit einem Stückpreis von max. EUR 100,- (inkl. Ust. und Verpackung) produziert.
Kategorie II: Das Medium Gastgeschenk ist ein Give-Away in bescheidenerer Ausführung. Trotz geringerer Produktionskosten soll es dem Premium Geschenk in Qualität und Originalität nicht nachstehen. Das Produkt wird in einer Auflage von 800 Stück und mit einem Stückpreis von max. EUR 60,- (inkl. Ust. und Verpackung) produziert.
Kategorie III: Das Small Gastgeschenk stellt eine kleine Aufmerksamkeit der Stadt Graz dar. Qualität und Originalität sind auch hier gefragt – was gerade aufgrund der geringen Produktionskosten eine spannende Herausforderung darstellt. Das Produkt wird in einer Auflage von 1700 Stück und mit einem Stückpreis von max. EUR 30,- (inkl. Ust. und Verpackung) produziert.
Die Produktion der Gastgeschenke ist vorerst auf eine Verwendungsdauer von 5 Jahren ausgelegt.
Kriterien
- Hochstehende gestalterische Qualität
- Produkt stammt aus heimischer Produktion (steirische
Produkte haben Vorrang)
- Hochwertige Verpackung
- Gebrauchsgegenstand
- Realisierbarkeit und Haltbarkeit: Flugtauglichkeit und
Zollbestimmungen sind ebenso zu berücksichtigen wie eine
praktische Umsetzung
- Einhaltung des finanziellen Rahmens
Auslober
Das Haus Graz wird in diesem Call vertreten durch Magistrat Graz, Holding Graz sowie Graz Tourismus und ist gemeinsam mit der Creative Industries Styria Auslober des Calls.
Einreichbedingungen
Die anonymisierten Einreichungen sind ausschließlich mit dem Projektnamen versehen und enthalten folgende Unterlagen:
- Darstellung des Produktes, max. 4 Seiten (Format A4 oder
A3), bestehend aus Entwürfen, Skizzen, Visualisierungen
bzw. Fotografien;
- Kurze Beschreibung des Produktes: technische Angaben,
Angaben zur Produktion, Auflistung von möglichen
Produktionspartnern, Kostenkalkulation, Beschreibung der
Verpackung inkl. Produktion, max. 2 Seiten A4 Format.
Es ist möglich, Entwürfe für einzelne Produkte oder eine Produktserie entsprechend der vorgegebenen Kategorien einzureichen (Modulsystem).
Zusätzlich zur Einreichung der Projektunterlagen sind für eine gültige Anmeldung die Daten zur Person und Referenzen zusammengefasst auf max. 2 Seiten (A4 Format) zu übermitteln. Die Unterlagen können per Mail oder per Post unter dem Betreff „Gastgeschenk der City of Design Graz“ an folgende Adresse bis 5. März 2012 gesendet werden:
Creative Industries Styria
Marienplatz 1
A – 8020 Graz
Mail: mirella.baernthaler(at)cis.at
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Wettbewerb steht Designern, Architekten, Künstlern, Studierenden von Fachhochschulen, Universitäten und Kunstschulen offen. Eingereicht werden können sowohl fertige Prototypen als auch Produktideen, die noch nicht umgesetzt wurden. Die Teilnahme am Call ist kostenlos. Für Originale oder unverlangt zugesandte Projektunterlagen wird vom Auslober keine Haftung sowie keine Aufbewahrungspflicht oder Rücksendeverpflichtung übernommen. Einreichungen, die von den Teilnahme- und Einreichbedingungen abweichen
bzw. nach dem Stichtag eingereicht werden, können nicht berücksichtigt
werden.
Sonstige rechtliche Grundlagen
Der Teilnehmer erklärt, Urheber und Inhaber sämtlicher Rechte an den eingereichten Projektunterlagen zu sein, und bestätigt, mit Einreichung der Projektunterlagen keine Rechte Dritter zu verletzen sowie dass an den eingereichten Projektunterlagen keine Rechte dritter Personen entstehen. Die Urheberzeichnung erfolgt ausschließlich in der vom Teilnehmenden mitgeteilten Form. Eingesandte und ausgewählte Projektunterlagen dürfen von den Auslobern für alle im Zusammenhang mit dem Call stehenden Zwecke genutzt werden – dies betrifft insbesondere Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung der eingereichten Arbeiten. Die Auslober des Calls übernehmen keinerlei Kosten, die durch die Teilnahme am Call entstehen.
Preisgeld
Anstelle eines Preisgeldes ist bei Auftragsvergabe zur Umsetzung eine Tantiemenzahlung von 5% des Stückpreises der jeweiligen Kategorie vorgesehen.
Jury
Die Jury setzt sich aus Vertretern des Hauses Graz (hier bestehend aus Magistrat Graz, Graz Holding und Graz Tourismus) sowie der Creative Industries Styria zusammen. Die Jury nimmt unter den Einsendungen eine Reihung vor und tritt mit den ausgewählten Gestalterinnen und Gestaltern in Kontakt. Nach Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt die Auftragsvergabe und Vorstellung der ausgewählten Produkte bzw. Produktideen.
*) Das „Haus Graz“ besteht aus der Stadt Graz und ihren Tochter- und Enkelunternehmen (zB Holding Graz, Messe Graz, Graz Tourismus, Stadtmuseum, Kindermuseum, etc.). Eine Auflistung aller Beteiligungen der Stadt Graz findet sich auf www.graz.at.
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